Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010

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   OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10   

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https://dejure.org/2010,2496
OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.09.2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. September 2010 - 2 B 215/10 (https://dejure.org/2010,2496)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung eines gemeindlichen Einvernehmens zur Genehmigung eines Windmessmastes; Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung eines gemeindlichen Einvernehmens zur Genehmigung eines Windmessmastes; Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährung einer Ausnahme von einer Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 877 (Ls.)
  • BauR 2010, 2158
  • BauR 2011, 983
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25) Dafür gibt es weder nach Aktenlage noch nach dem Vortrag der Beteiligten, auch der Antragstellerin, irgendwelche sachlichen Anhaltspunkte.

    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/05

    Normenkontrollantrag gegen Festlegung von Windenergievorranggebieten im

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 4/05
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 3/06
    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 18.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56).

    Bestehen also bereits insofern nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand keine Bedenken gegen die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Windmessrades am Maßstab des § 35 BauGB, so bedarf es, da es sich um ein raumordnerisch am Maßstab des einschlägigen Teilabschnitts Umwelt des Landesentwicklungsplans (LEP Umwelt 2004) (vgl. hierzu insgesamt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 15.5.2006 - 2 N 3/05, 2 N 4/05 und 2 N 3/06 -, BRS 70 Nr. 56) "plankonform" innerhalb eines darin festgelegten Vorranggebiets für Windenergie (VE) zu verwirklichendes Vorhaben handelt, das von daher von vorneherein keiner Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in Verbindung mit der Ziffer 69 im Textteil ("A") des LEP Umwelt 2004 (vgl. dazu Amtsblatt des Saarlandes 2004, 1574, 1587) nach dem so genannten Darstellungsprivileg unterliegt, keiner Auseinandersetzung mit den Fragen, ob es sich zum einen bei dem Windmessmast um eine am Maßstab des § 3 Nr. 6 ROG "raumbedeutsame" Anlage im Verständnis des § 35 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB handelt und ob zum anderen die Vorranggebietsfestlegung (VE) im zeichnerischen Teil ("B") des LEP Umwelt 2004 überhaupt rechtsverbindlich ist und - gegenüber nicht planungskonformen Vorhaben mit Standorten außerhalb des Vorranggebiets - eine Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erzeugen kann.

  • VG Saarlouis, 10.06.2010 - 5 L 535/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für einen Windmessmast, mit

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10. Juni 2010 - 5 L 535/10 - abgeändert und der Antrag zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 10.6.2010 - 5 L 535/10 - ist zulässig und begründet.

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 6.09

    Windenergieanlage; Ausschlusswirkung; Vorranggebiet; Vorbehaltsgebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Dass die Wirksamkeit speziell dieser landesplanerischen Zielvorgabe, wie das Verwaltungsgericht in der erstinstanzlichen Entscheidung referiert hat, aus Sicht des Senats in mehrfacher Hinsicht erheblichen grundsätzlichen Bedenken unterliegt, (vgl. auch dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, BRS 73 Nr. 97, SKZ 2008, 86 und 207, Leitsatz Nr. 25; zum Erfordernis einer speziellen landesrechtlichen Ermächtigungsnorm und der gesetzlichen Vorgabe zur Festlegung von Eignungsgebieten zuletzt BVerwG, Urteil vom 1.7.2010 - 4 C 6.09 - grundlegend zu den Anforderungen, Befugnissen und Grenzen gemeindlicher Bauleitplanung in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 17.12.2002 - 4 C 15.01 -, BRS 65 Nr. 95, insbesondere auch zu sog. "Alibiplanungen") muss auch daher nicht vertieft werden.
  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteile vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, SKZ 2008, 256, vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, und insbesondere vom 14.4.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, jeweils zu Veränderungssperren (§ 14 BauGB)) Irgendwelche in den immerhin nunmehr vier Jahren seit dem Aufstellungsbeschluss konkretisierten oder fortgeschriebenen Planungsziele lassen sich den Akten nicht entnehmen.
  • OVG Niedersachsen, 09.03.1999 - 1 M 405/99

    Aufschiebende Wirkung; Widerspruch einer Gemeinde; Widerspruch gegen eine

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    (vgl. auch hierzu den vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des OVG Lüneburg vom 9.3.1999 - 1 M 405/99 -, BRS 62 Nr. 177, wo im Übrigen die nachträgliche Sofortvollzugsanordnung von der Behörde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung nachgeholt worden war, so dass es letztlich auf die Frage der Reichweite des § 212a Abs. 1 BauGB dort nicht (mehr) ankam).
  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10
    Zu einer abschließenden Überprüfung der Geltung der Vorranggebietsfestlegungen (VE) im LEP Umwelt 2004 sieht sich der Senat im Rahmen des vorliegenden Aussetzungsverfahrens nicht veranlasst, zumal Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen bieten (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.4.1993 - 2 W 5/93 -, SKZ 1993, 273, vom 19.4.1995 - 2 W 8/95 - und vom 18.7.1995 - 2 W 31/95 -, SKZ 1996, 112, Leitsatz Nr. 12, jeweils zu gemeindlichen Bebauungsplänen) und es im konkreten Fall im Ergebnis auf die Beantwortung der Frage nicht ankommt.
  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

  • BVerwG, 22.01.2009 - 4 C 17.07

    Außenbereich; Windenergieanlage; Photovoltaikanlage; Solaranlage; kombinierte

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

  • OVG Saarland, 26.01.2007 - 2 W 27/06

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Blockheizkraftwerk im allgemeinen

  • OVG Saarland, 15.01.2009 - 2 B 376/08

    Nachbarschutz gegen Leergutlager; Streitwert

  • VGH Bayern, 18.07.1995 - 2 CS 95.1918
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 10 B 1869/97

    Gemeinde; Baugenehmigung; Antrag; Planungshoheit; Zulässigkeit von Doppelhäusern;

  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 1 W 42/03

    Abtretung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung zur Sicherung von

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    (vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24 mit weiteren Nachweisen aus Rechtsprechung und Literatur) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2018 - 10 S 40.17

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen Baugenehmigung;

    Dritter im Sinne des § 80a VwGO und des § 212a Abs. 1 BauGB kann auch die Antragstellerin als Gemeinde sein, die sich gegen die unter Ersetzung des von ihr versagten Einvernehmens erteilte Baugenehmigung wendet (vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand 10/2017, § 36 Rn. 47; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2. September 2010 - 2 B 215/10 -, juris Ls. 4 u. Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Mai 1998 - 5 S 465/98 -, juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Die Vorgaben für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des streitigen Bauvorhabens ergeben sich aller Voraussicht nach aus dem § 34 BauGB, da sich der das Baugrundstück erfassende Bebauungsplan "Hauptstraße/ I Straße" auf eine Festsetzung über den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente des Einzelhandels (§ 9 Abs. 2a BauGB) beschränkt und im Übrigen sogar ausdrücklich auf den § 34 BauGB verweist.(vgl. allgemein OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, wonach Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle hinsichtlich untergesetzlicher Rechtsnormen bieten, mit weiteren Nachweisen) Daher muss auch nicht weiter hinterfragt werden, ob der konkreten Formulierung der Verfahrensvermerke auf der Planurkunde die gebotene zeitliche Staffelung zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung dieses Plans entnommen werden kann,(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34 = BRS 71 Nr. 37) zumal gerade mit Blick auf den genannten Verweis auf § 34 BauGB weder Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der damit geänderte Bebauungsplan "In der I " für den Fall der Ungültigkeit hätte weiter gelten sollen und dass dieser insoweit verfahrensrechtlich mit Blick auf den § 63 LBO 2004 eine andere Einordnung des Vorhabens gerechtfertigt hätte, noch dafür, dass der insoweit teilweise aufgehobene Bebauungsplan in materieller Hinsicht Festsetzungen enthielt, aus denen sich eine weitergehende Zulässigkeit des Bauvorhabens der Beigeladenen hätte ergeben können.

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168).

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und zuletzt vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.(vgl. zu dem insoweit vom Landesgesetzgeber in § 73 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004 gewählten integrativen Ansatz für die Ersetzung des Einvernehmens auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VI Rn 103).

  • OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens; Windkraftanlage

    Der Beschluss des beschließenden Senates vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - sei nicht einschlägig, weil er eine Baugenehmigung betreffe.

    Insofern ist festzustellen, dass die Gültigkeit der VE- Festlegungen im vorliegenden Verfahren durch die Rüge des Antragstellers, diese Vorranggebiete seien völlig ungeeignet, nicht durchgreifend in Frage gestellt werden kann, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senates bieten Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes regelmäßig - und entgegen der Meinung des Antragstellers nicht nur mit Blick auf Baugenehmigungen - keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen(4Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - m.w.N.); hiervon abzuweichen ist angesichts einer bei der vorliegenden Fallgestaltung notwendigerweise eingehenden Prüfung der landesplanerischen VE-Festlegungen nicht angezeigt.

  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 29/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden - Mehrfamilienhaus

    Abwehrrechte gegen ein genehmigtes Bauvorhaben können sich vielmehr nur aus solchen Vorschriften ergeben, die materielle Anforderungen an dieses Vorhaben enthalten und zudem nachbarschützend sind.(vgl. hierzu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 ff.; dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, BRS 76 Nr. 98 = BauR 2011, 983, dort zur Abgrenzung von baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage) Unter dem letztgenannten Aspekt gibt es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin beziehungsweise ihr Stadtrat als das für den Erlass der Satzung über den Bebauungsplan zustände Organ (§§ 10 Abs. 1 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG) dieser die Gebäudehöhe mitbestimmenden Festsetzung in dem zumindest im Eilrechtsschutzverfahren mangels evidenter Gültigkeitsbedenken maßgeblichen Bebauungsplan "W.", jedenfalls was die Antragsteller als seitliche Nachbarn anbelangt, ausnahmsweise eine nachbarschützende Wirkung beigemessen hat.
  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff.) Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gelten entsprechend, wenn - wie hier - über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4. BImSchV, Nr. 1.6.2 im Anhang 1).
  • OVG Saarland, 10.06.2013 - 2 B 30/13

    Abstandsflächenberechnung bei "gestaffelten" Wänden (Mehrfamilienhaus)

    Abwehrrechte gegen ein genehmigtes Bauvorhaben können sich vielmehr nur aus solchen Vorschriften ergeben, die materielle Anforderungen an dieses Vorhaben enthalten und zudem nachbarschützend sind.(vgl. hierzu allgemein Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp XI Rn 95 ff.; dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, BRS 76 Nr. 98 = BauR 2011, 983, dort zur Abgrenzung von baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit einer Anlage) Unter dem letztgenannten Aspekt gibt es nach gegenwärtigem Erkenntnisstand nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass die Antragsgegnerin beziehungsweise ihr Stadtrat als das für den Erlass der Satzung über den Bebauungsplan zuständige Organ (§§ 10 Abs. 1 BauGB, 35 Nr. 12 KSVG) dieser die Gebäudehöhe mitbestimmenden Festsetzung in dem zumindest im Eilrechtsschutzverfahren mangels evidenter Gültigkeitsbedenken maßgeblichen Bebauungsplan "W.", jedenfalls was die Antragstellerin als seitliche Nachbarin anbelangt, ausnahmsweise eine nachbarschützende Wirkung beigemessen hat.
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 3 L 2343/10

    Einstweiliger Rechtsschutz vor Bürgerbegehren

  • VG Schleswig, 04.11.2022 - 2 B 55/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung von

  • VG Saarlouis, 24.04.2013 - 5 K 473/12

    Verpflichtung zur Erteilung von Baugenehmigungen trotz Veränderungssperre

  • VG Cottbus, 16.11.2018 - 3 L 606/18

    Aufschiebender Wirkung des Widerspruchs der Gemeinde gegen eine Baugenehmigung

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,22780
OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10 (https://dejure.org/2010,22780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Beurteilung des Lärms von Veranstaltungen in Freizeiteinrichtungen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 11 ImSchG BE, TA Lärm, FreiZLärmRL
    Lärm aus Freizeitanlage; Open-Air-Konzert / Freiluftkonzert; Genehmigung; Zumutbarkeit; schädliche Umwelteinwirkung; Einzelfallprüfung bei Fehlen eines rechtlich verbindlich vorgegebenen Mess- und Beurteilungsverfahrens; rechtlich und tatsächlich schwierige Fragen; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Konzertveranstaltungen in der Zitadelle Spandau können wie geplant stattfinden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 877
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    ... Die in den Ausführungsvorschriften vorgesehenen Maßgaben zur Anwendung insbesondere der §§ 11 und 6 LImSchG definieren danach nicht etwa selbst, unter welchen Voraussetzungen die für die Erteilung einer Genehmigung gem. § 11 LImSchG erforderliche "Zumutbarkeit" der Geräuschimmission vorliegt, sondern müssen sich daran messen lassen, ob sie die Einhaltung dieser gesetzlichen Voraussetzungen gewährleisten (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884 ff., hier zit. nach juris, Rn 14, zu nicht gesetzlich vorgegebenen technischen Regelwerken).

    Andererseits wird in einem Hauptsacheverfahren aber auch der Frage weiter nachzugehen sein, ob Gesichtspunkte der Sozialadäquanz (zu deren Bedeutung vgl. nur BVerwG, Urteil v. 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, NVwZ 1991, 884, hier zit. nach juris, Rn 14), wie etwa Veränderungen in der allgemeinen Bewertung von Freiluftkonzertveranstaltungen in der Bevölkerung bzw. - diese umsetzend - durch den Landesgesetzgeber festzustellen sind und inwieweit sie ggf. zu einer Anhebung der maßgeblichen Zumutbarkeitsschwelle führen können.

  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen sind, d.h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext des § 11 LImSchG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen, solange für die Ermittlung und Bewertung der auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusche keine bestimmten Mess- und Berechnungsverfahren oder Lärmwerte rechtlich verbindlich vorgegeben sind (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, NVwZ 2003, 3360, 3361, m.w.N.).

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist auf Grund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu bestimmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 -, NVwZ 2003, 3360, 3361, m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08

    Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Die Antragstellerin hat insoweit zutreffend eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben gerügt, die der Senat in den vorangegangenen, die Genehmigungen für Konzerte in den Jahren 2008 und 2009 betreffenden Beschlüssen vom 23. Juli 2008 (- 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 11 ff.), und vom 8. Juli 2009 - 11 S 35.09 -, n.v.) formuliert hat und die nachstehend nochmals auszugsweise wiedergegeben werden:.

    Angesichts des erst unter dem 26. April 2010 und damit wiederum äußerst kurzfristig gestellten Genehmigungsantrages und der in den vorangegangenen Jahren bereits erhobenen Einwände der Antragstellerin gegen die Genehmigungspraxis des Antragsgegners konnte und kann die Beigeladene zwar keinesfalls darauf vertrauen, die Konzerte in jedem Fall und selbst bei erkennbarer Rechtswidrigkeit der Genehmigung ohne Einschränkungen durchführen zu können; ein entsprechendes Vertrauen wäre jedenfalls nicht schutzwürdig (vgl. dazu bereits Beschluss des Senats v. 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 23 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2009 - 11 S 35.09

    Durchführung von zwei Konzerten in der Zitadelle Spandau nur unter Auflagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2010 - 11 S 35.10
    Dass an der Durchführung der Freiluftkonzerte im Hof der Zitadelle Spandau ein öffentliches Bedürfnis besteht, wird mit der Beschwerde nicht in Abrede gestellt und unterliegt auch nach der Einschätzung des Senats keinen ernstlichen Zweifeln (vgl. bereits Beschluss vom 8. Juli 2009 - OVG 11 S 35.09 -, zu den Vorjahresveranstaltungen).

    Die Antragstellerin hat insoweit zutreffend eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben gerügt, die der Senat in den vorangegangenen, die Genehmigungen für Konzerte in den Jahren 2008 und 2009 betreffenden Beschlüssen vom 23. Juli 2008 (- 11 S 56.08 -, zit. nach juris Rn 11 ff.), und vom 8. Juli 2009 - 11 S 35.09 -, n.v.) formuliert hat und die nachstehend nochmals auszugsweise wiedergegeben werden:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.02.2024 - 11 B 11.20
    Selbst bei einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine über Monate gestreckte Veranstaltungsreihe ist eine Entscheidung in der Hauptsache regelmäßig erst während der laufenden Konzertsaison zu erwarten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2011 - 2 A 2249/09

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Baugenehmigung zur Vermeidung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 B 29.10 -, BauR 2010, 2083 = juris Rn. 3 (zur Geruchsimmissionsrichtlinie), Urteile vom 16. Mai 2001 - 7 C 16.00 -, BRS 64 Nr. 181 = juris Rn. 12 (zur indiziellen Bedeutung der Freizeitlärmrichtlinie), vom 30. April 1992 - 7 C 25.91 - BVerwGE 90, 163 = BRS 54 Nr. 188 = juris Rn. 12 (zur Heranziehbarkeit der TA Lärm für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Glockengeläut), und vom 24. April 1991 - 7 C 12.90 -, BVerwGE 88, 143 = BRS 52 Nr. 191 = juris Rn. 14; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 -, NVwZ-RR 2010, 877 = juris Rn. 12; Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, NVwZ-RR 2006, 531 = juris Rn. 53; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 16. April 2003 - 8 A 11903/02 -, BRS 66 Nr. 73 = juris Rn. 31 f.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26. Juni 2002 - 10 S 1559/01 -, BRS 65 Nr. 181 = juris Rn. 46 (die vier letztgenannten jeweils zur Freizeitlärmrichtlinie).
  • VG Cottbus, 04.08.2017 - 5 L 458/17
    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - Juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 10).

    Neben den sich im Fall einer Absage oder Verlegung für die Beigeladene ergebenden wirtschaftlichen Einbußen ist dabei auch der von der Beigeladenen hervorgehobene und selbst ihre zukünftige Arbeit noch belastende Vertrauensverlust bei Künstlern wie Zuschauern zu berücksichtigen (vgl. so zum ähnlich gelagerten Fall einer Veranstaltung in der Spandauer Zitadelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - Juris Rn. 25).

  • VG Frankfurt/Oder, 06.09.2017 - 5 L 1058/17

    Sofortige Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImSchG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 5 L 823/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmegenehmigung für den Einsatz einer

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15. Juli 2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2015 - 5 L 903/15

    Immissionsschutzrecht

    Wann Geräusche als schädliche Umwelteinwirkungen anzusehen sind, d. h. als Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Abs. 1 BImSchG), ist im Kontext der §§ 10 und 11 LImschG ebenso wie im Rahmen des § 22 Abs. 1 BImSchG anhand der Umstände des konkreten Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

    Die Bestimmung der Erheblichkeit von Lärmimmissionen bleibt vielmehr der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 4 B 55/03 - juris Rn. 8; BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 - juris Rn 7.; vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - juris und Beschluss vom 15.07.2010 - OVG 11 S 35.10 - juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2011 - 12 LA 31/10

    Genehmigung eines Volksfestes, einschließlich Verwendung elektroakustischer

    Es stellt vielmehr fest, dass die Prüfung der Zumutbarkeit jeweils im Einzelfall stattzufinden habe und dabei insbesondere die sich aus der Beurteilung nach der TA Lärm ergebenden Belastungen der Nachbarschaft in den Blick zu nehmen seien (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.7.2010 - OVG 11 S 35.10 -, NVwZ-RR 2010, 877).
  • VG Berlin, 07.09.2016 - 10 L 313.16

    "Lollapalooza" darf im Treptower Park stattfinden

    Andererseits hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berücksichtigung dieser Kosten trotz zuweilen geäußerter Kritik (Beschluss vom 23. Juli 2008 - 11 S 56.08 -, juris Rn. 23 f.) bislang jeweils gebilligt (Beschluss vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10 -, juris Rn. 24 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2015 - 11 S 43.15

    Immissionsschutz; Gutshof; Veranstaltungen; Musik; Tongeräte; Nachtruhe;

    Insoweit können technische Regelwerke zur Beurteilung von Lärmimmissionen, selbst wenn sie im Rahmen der gebotenen Einzelfallprüfung nur eine Orientierungshilfe oder einen "groben Anhalt" bieten und jedenfalls eine nur schematische Anwendung bestimmter Mittelungs- oder Grenzwerte unzulässig ist, dann herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2010 - 11 S 35.10, juris Rn. 12 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 17. Juli 2003 - 4 B 55.03 -, juris, Rn. 8).
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